Allgemeines
SaaS-Vertrag.
Dieser SaaS-Vertrag wird zwischen Another Side Ventures FZ-LLC, nachfolgend als "SalesFrank" bezeichnet, geschlossen und regelt die Bereitstellung eines KI-Sprachagenten zur Interaktion mit Menschen (die "Leistungen") in Form von Software-as-a-Service (SaaS) sowie damit zusammenhängende Leistungen von SalesFrank.
Leistungen von SalesFrank.
SalesFrank stellt dem Kunden die SalesFrank-Plattform zur Verfügung. SalesFrank ist ein Dienst zur Interaktion mit Personen über einen KI-gestützten Sprachassistenten. Der Dienst ermöglicht es Unternehmen unter anderem, innerhalb weniger Minuten personalisierte Sprachassistenten zu erstellen, eingehende Anrufe zu bearbeiten, Termine zu vereinbaren, Leads zu qualifizieren sowie Anrufprotokolle zu erstellen.
SaaS - Software-as-a-Service.
Die Leistungen von SalesFrank werden im Rahmen eines Software-as-a-Service (SaaS)-Modells erbracht. SalesFrank stellt dem Kunden die für den Betrieb des Dienstes erforderliche serverseitige Infrastruktur zur Verfügung. Der Kunde ist für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der erforderlichen clientseitigen Infrastruktur verantwortlich.
Geltung
Vertragliche Grundlage
SalesFrank schließt Verträge ab und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von SalesFrank ausgestellten schriftlichen Angebote sowie der im Angebot enthaltenen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibungen (z. B. individuelle Dokumente oder allgemeine Produktbeschreibungen), der jeweils gültigen Preislisten und des vorliegenden SaaS-Vertrags.
Sofern sie nicht ausdrücklich projektspezifisch sind (z. B. individuelle Dokumente), gelten die Leistungsbeschreibungen, Preislisten und der vorliegende SaaS-Vertrag für alle Rechtsbeziehungen zwischen SalesFrank und dem Kunden und bilden automatisch - in ihrer jeweils aktuellen Fassung - die Grundlage für alle zukünftigen Verträge zwischen SalesFrank und dem jeweiligen Kunden, auch wenn in nachfolgenden Vereinbarungen nicht mehr ausdrücklich auf diese Dokumente Bezug genommen wird.
Zukünftige Änderungen
SalesFrank ist berechtigt, die Leistungsbeschreibungen, Preislisten und den vorliegenden SaaS-Vertrag von Zeit zu Zeit zu ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht.
Ab dem Inkrafttreten der geänderten Fassung gelten die Änderungen auch für alle laufenden Verträge zwischen SalesFrank und dem Kunden.
Ergänzende Vereinbarungen
Ergänzende Vereinbarungen, ob vor oder während der Vertragslaufzeit geschlossen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf oder die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Vom Kunden eingebrachte Vertragsbestandteile
Vom Kunden zur Verfügung gestellte Spezifikationen oder Anforderungen hinsichtlich des Inhalts der Leistungen werden - unabhängig von der Kenntnis durch SalesFrank - nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich in das Angebot von SalesFrank aufgenommen oder von SalesFrank anderweitig ausdrücklich akzeptiert werden, beispielsweise durch einen spezifischen Verweis auf solche Spezifikationen.
Rechtliche Bestimmungen des Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden nur wirksam, wenn sie von SalesFrank schriftlich und unter ausdrücklichem Verweis auf diese Rechtstexte akzeptiert werden (z. B. "Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptiert").
In allen übrigen Fällen lehnt SalesFrank die Einbeziehung von vom Kunden gestellten Vertragsbedingungen ausdrücklich ab.
Die bloße Annahme von Spezifikationen, die den Inhalt der Leistungen des Kunden betreffen, stellt keine Akzeptanz der Rechtsbedingungen des Kunden dar, auch wenn solche Spezifikationen rechtsverbindliche Formulierungen enthalten (z. B. "Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen").
Rangfolge der Vertragsbestandteile
Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot, den Leistungsbeschreibungen (ob projektspezifisch oder allgemein), den Preislisten und dem vorliegenden SaaS-Vertrag gelten diese Dokumente in der genannten Reihenfolge. Speziellere Vertragsbestandteile haben Vorrang vor allgemeinen.
Im Falle von Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen von SalesFrank und solchen des Kunden haben die Vertragsbestandteile von SalesFrank in jedem Fall Vorrang.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird diese durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck und Ziel der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Vertragsschluss
Angebot durch SalesFrank
Angebote von SalesFrank an den Kunden - ob in Form eines Individualangebots oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellformulars, Katalogs, App-Store-Listings, einer Website oder eines Webshops - sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
Angebot durch den Kunden
Gibt der Kunde eine Bestellung auf Grundlage eines Angebots auf oder erteilt er eine Bestellung ohne vorheriges Angebot von SalesFrank (beispielsweise Nachbestellungen im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung), so ist der Kunde an diese Bestellung für einen Zeitraum von zwei (2) Wochen ab deren Eingang bei SalesFrank gebunden.
Annahme durch SalesFrank
Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die ausdrückliche Annahme der Bestellung des Kunden durch SalesFrank zustande.
Die Annahme erfolgt in der Regel schriftlich, beispielsweise durch eine Auftragsbestätigung, es sei denn, SalesFrank zeigt die Annahme eindeutig durch die für den Kunden erkennbare Aufnahme der Leistungserbringung an.
Eine bloße Eingangsbestätigung einer Bestellung stellt keine Annahme dar.
Zugang von Erklärungen
Werden für die Abgabe und Annahme von Angeboten elektronische Kommunikationsmittel oder ein beiden Parteien zugängliches elektronisches Bestellverwaltungssystem genutzt, gelten an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr (MEZ) übermittelte Erklärungen als am selben Tag zugegangen.
Außerhalb dieser Zeiten übermittelte Erklärungen gelten als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr (MEZ) zugegangen.
Informationspflichten
Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, wird auf vorvertragliche Informationspflichten im Rahmen von Verträgen zwischen SalesFrank und Geschäftskunden verzichtet.
Leistungsumfang, Datenverarbeitung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der eingetragene Geschäftssitz von SalesFrank.
Leistungsumfang
Der Umfang der von SalesFrank zu erbringenden Leistungen bestimmt sich ausschließlich nach der von SalesFrank ausgestellten schriftlichen Leistungsbeschreibung auf Grundlage aller anwendbaren Vertragsbestandteile.
Angaben aus anderen Quellen (z. B. Präsentationsunterlagen, Websites, Marketingdokumente oder Kataloge), die nicht ausdrücklich in das Angebot aufgenommen wurden, sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Der Kunde ist für die Prüfung der Leistungsbeschreibung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit seinen Anforderungen verantwortlich.
Änderungen der Leistungsbeschreibung nach Auftragserteilung bedürfen der schriftlichen Einigung beider Parteien und können zu Anpassungen von Preisen, Fristen oder Lieferterminen führen.
Fachgerechte Leistungserbringung
Sofern in der schriftlichen Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich anderweitig geregelt, erbringt SalesFrank die Leistungen fachgerecht und in Übereinstimmung mit dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Angebot.
Soweit mehrere technisch und fachlich geeignete Ausführungsmethoden bestehen, steht SalesFrank ein angemessenes Ermessen bei der Bestimmung der Ausführungsweise zu.
Gleichwertige Leistungen
Sofern dies die Vertragsziele nicht wesentlich beeinträchtigt, ist SalesFrank berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und einzelne Leistungen durch funktional gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
Drittanbieter-Leistungen und -Produkte
SalesFrank kann die Leistungen selbst erbringen oder bei der Leistungserbringung Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte, Leistungen oder Produkte Dritter ("Drittanbieter-Leistungen/-Produkte") einsetzen.
Sofern die Leistungen spezifisch vereinbarte Drittanbieter-Komponenten oder -Leistungen umfassen, beschränkt sich die vertragliche Verpflichtung von SalesFrank auf die fachgerechte Beauftragung, Koordination und Integration dieser Drittanbieter-Leistungen/-Produkte und erstreckt sich nicht auf deren technische oder rechtliche Leistungserbringung.
Vereinbarte Drittanbieter oder Produkte können insbesondere umfassen:
- Hetzner Online GmbH
- Twilio Ireland Limited
Einbindung von Komponenten des Kunden oder Dritter
Bindet der Kunde im Rahmen des von SalesFrank bereitgestellten Hostings eigene oder fremde Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder Leistungen ein oder verarbeitet diese, so nimmt SalesFrank in Bezug auf diese Elemente ausschließlich die Rolle eines Hosting-Anbieters wahr.
Teilleistungen
Soweit Leistungen teilbar sind, ist SalesFrank berechtigt, Teilleistungen oder Teillieferungen zu erbringen.
Termine und Fristen
Von SalesFrank genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Verträge auf unbestimmte Zeit können jederzeit unter Einhaltung einer etwaig vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden.
Mit Beendigung oder Ablauf des Vertragsverhältnisses sperrt SalesFrank unverzüglich den Zugang des Kunden zur SalesFrank-Plattform und zu den damit verbundenen Leistungen.
Kündigung aus wichtigem Grund
SalesFrank ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Verstößen gegen Vertragsbestimmungen, Richtlinien oder Anweisungen von SalesFrank
- Weitergabe der SalesFrank-Leistungen oder von Zugangsdaten an nicht autorisierte Dritte
- Rechtswidrige, illegale oder unberechtigte Nutzung des Dienstes oder der zugrunde liegenden Infrastruktur
- Handlungen, die zu Störungen des Dienstes oder der Infrastruktur führen
- Fehlverhalten gegenüber Mitarbeitern oder Vertretern von SalesFrank
Unvorhersehbare oder unvermeidbare Ereignisse
Unvorhersehbare oder unvermeidbare Ereignisse - einschließlich verzögerter oder unzureichender Mitwirkung des Kunden sowie Verzögerungen durch Subunternehmer von SalesFrank, die außerhalb des Einflussbereichs von SalesFrank liegen - verlängern Fristen und verschieben Termine um die Dauer dieser Ereignisse zuzüglich einer angemessenen organisatorischen Wiederanlaufzeit. SalesFrank unterrichtet den Kunden hierüber schriftlich.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt SalesFrank unverzüglich und unaufgefordert alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Mitwirkungsleistungen in einer zur Weiterverarbeitung geeigneten Form zur Verfügung.
Dies umfasst insbesondere:
- Benennung eines qualifizierten Ansprechpartners
- Bereitstellung von Unterlagen, Materialien, Zugangsdaten und technischen Informationen
- Abstimmung von Projektdetails
- Prüfung und Freigabe von Teil- und Gesamtleistungen
Der Kunde hat die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Eignung aller bereitgestellten Informationen und Materialien zu prüfen.
Der Kunde hat alle technischen und systemseitigen Voraussetzungen zu erfüllen, die für die Nutzung der SalesFrank-Plattform erforderlich sind.
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden und Mehraufwendungen, die SalesFrank durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung entstehen. In solchen Fällen ist SalesFrank berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, andere Arbeiten vorzuziehen und die Leistungen erst nach ordnungsgemäßer Erfüllung der Mitwirkungspflichten wiederaufzunehmen, wobei sich alle Fristen entsprechend verlängern.
Werden gegen SalesFrank Ansprüche Dritter wegen Rechtsverletzungen geltend gemacht, die auf vom Kunden bereitgestellten Daten oder Materialien beruhen, so stellt der Kunde SalesFrank vollständig frei und hält SalesFrank schadlos, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
Erhält SalesFrank Hinweise darauf, dass vom Kunden bereitgestellte Daten geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, ist SalesFrank berechtigt, die betroffenen Leistungen sofort auszusetzen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Umfang der Prüfungspflichten von SalesFrank
SalesFrank stellt sicher, dass seine Leistungen nicht per se rechtswidrig sind.
SalesFrank ist nicht verpflichtet, rechtliche Prüfungen hinsichtlich Rechten Dritter oder der Rechtmäßigkeit der vom Kunden beabsichtigten Nutzung der Leistungen durchzuführen.
Rechtliche Prüfungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt - unmittelbar oder durch qualifizierte Rechtsberater - eigenverantwortlich sicher, dass die Leistungen alle anwendbaren gesetzlichen Anforderungen erfüllen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf verwaltungsrechtliche, strafrechtliche, wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, urheberrechtliche, persönlichkeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Vorschriften.
Rechte an den Leistungen
Alle Rechte an den Leistungen verbleiben bei SalesFrank oder seinen Lizenzgebern. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Leistungen ausschließlich für interne Geschäftszwecke, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Individuell entwickelte Module oder Erweiterungen im Zusammenhang mit der SalesFrank-Plattform werden dem Kunden für die Dauer des Vertrags auf nicht ausschließlicher Basis lizenziert.
Rechte Dritter und Open Source
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungen von SalesFrank Werke Dritter einschließen können, für die gesonderte Lizenzbedingungen gelten, die der Kunde einzuhalten hat.
Soweit Open-Source-Lizenzen die Veröffentlichung abgeleiteter Werke als Open Source vorschreiben, ist SalesFrank hierzu berechtigt.
Recht am Endprodukt
Der Kunde ist ausschließlich zur Nutzung des Dienstes als Endprodukt berechtigt und hat keinen Anspruch auf zugrundeliegende Materialien, Zwischenergebnisse oder Entwicklungswerkzeuge, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.
Überwachung und Compliance
SalesFrank ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsrechte durch technische Maßnahmen zu überwachen. Erhobene Daten werden ausschließlich zu Compliance-Zwecken verwendet, vertraulich behandelt und nach Abschluss der Überprüfung unverzüglich gelöscht.
Referenzrecht
SalesFrank ist berechtigt, auf die Kundenbeziehung hinzuweisen und den Namen, das Logo sowie die Projektbeschreibung des Kunden als Referenz zu verwenden, sofern der Kunde dieses Recht nicht schriftlich widerruft. Für eine solche Verwendung ist keine Vergütung geschuldet.
Service Level
Standard-Service-Level
Diese Service-Level-Vereinbarung definiert das von SalesFrank bereitgestellte Standard-Service-Level. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zusätzliche Service-, Wartungs- oder Supportleistungen vereinbart wurden, sind solche Leistungen nicht geschuldet.
Schulung und Beratung
Diese Service-Level-Vereinbarung umfasst keine Schulungsleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf erweiterte oder wiederkehrende Erläuterungen aufgrund von Wissenslücken auf Seiten des Kunden, sowie keine individuellen Beratungsleistungen.
Solche Schulungs- oder Beratungsleistungen können bei SalesFrank gegen gesonderte Vergütung in Auftrag gegeben werden.
Drittanbieter-Anwendungen und -Produkte
SalesFrank erbringt keine Support- oder Beratungsleistungen für Anwendungen oder Produkte Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf integrierte Drittanbieter-Dienste, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Kommunikation und Support
Hilfeseiten und Dokumentation
SalesFrank stellt Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Anleitungen zur Nutzung der SalesFrank-Plattform über seine Online-Hilfeseiten und die Dokumentation bereit, die unter **https://www.salesfrank.com/help** abrufbar sind.
Der Kunde ist verpflichtet, diesen Support-Kanal vorrangig zu nutzen, insbesondere bei Fragen zu Funktionsweise, Konfiguration, Nutzungsanweisungen und allgemeinem Betrieb des Dienstes.
Kommunikation
Die Kommunikation mit SalesFrank erfolgt ausschließlich schriftlich per E-Mail an info@salesfrank.com, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Servicezeiten
Die Servicezeiten von SalesFrank sind Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr (MEZ) sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr (MEZ), mit Ausnahme allgemein anerkannter gesetzlicher Feiertage.
Sprachen
Die Kommunikation mit SalesFrank kann in englischer oder deutscher Sprache erfolgen.
Wartung
Wartungsintervalle
Wartungsintervalle sind für geplante und ungeplante Wartungsarbeiten an den von SalesFrank und seinen Lieferanten betriebenen Systemen erforderlich. Solche Wartungsmaßnahmen sind notwendig, um den laufenden Betrieb und die Systemsicherheit zu gewährleisten sowie Updates oder Verbesserungen umzusetzen.
Updates und Verbesserungen werden nicht in festen oder regelmäßigen Wartungsfenstern durchgeführt. Soweit möglich, werden Wartungsmaßnahmen, die eine vorübergehende Unterbrechung des Dienstes erfordern, zu Zeiten durchgeführt, die die Auswirkungen auf die Kunden so gering wie möglich halten.
Information und Durchführung
SalesFrank wird den Kunden so frühzeitig wie vernünftigerweise möglich über geplante Wartungsmaßnahmen informieren, die zu einer Dienstunterbrechung führen können, einschließlich der voraussichtlichen Dauer und des Zeitpunkts einer solchen Unterbrechung.
Wartungs- und Aktualisierungsmaßnahmen, die keine Dienstunterbrechung erfordern, können jederzeit durchgeführt werden, da sie die Verfügbarkeit oder Nutzbarkeit des Dienstes nicht beeinträchtigen.
Außerordentliche Wartung
In dringenden Fällen oder Notfallsituationen - einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Behebung von Störungen, Sicherheitsvorfälle oder die Abwendung unmittelbar drohender Gefahren - ist SalesFrank berechtigt, Wartungs- oder Deploymentmaßnahmen ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Kunden durchzuführen.
Weiterentwicklung und Updates
Weiterentwicklung
Der SalesFrank-Dienst und die zugrundeliegende technische Infrastruktur unterliegen einer kontinuierlichen technischen und funktionalen Weiterentwicklung.
SalesFrank behält sich das Recht vor, neue Funktionen, Formate und Inhalte einzuführen sowie bestehende Funktionen, Formate oder Inhalte zu ändern oder einzustellen. SalesFrank wird den Kunden so frühzeitig wie vernünftigerweise möglich über wesentliche Änderungen oder die Einstellung des Leistungsangebots informieren.
Individuelle Anpassungen für bestimmte Kunden können vorbehaltlich vorheriger Abstimmung und Genehmigung durch SalesFrank umgesetzt werden, sofern der Kunde sämtliche damit verbundenen Entwicklungs- und zusätzlichen Infrastrukturkosten trägt.
Sofern Vorschläge, Ideen oder Feedback des Kunden im Rahmen der Weiterentwicklung des SalesFrank-Dienstes umgesetzt werden, räumt der Kunde SalesFrank ein nicht-ausschließliches, weltweites, unbefristetes und lizenzgebührenfreies Recht ein, solche Entwicklungen zu nutzen, zu modifizieren, zu kommerzialisieren und allen SalesFrank-Kunden zur Verfügung zu stellen.
Updates und Upgrades
Sofern SalesFrank bestehende Module um neue oder geänderte Funktionalitäten erweitert oder neue Module entwickelt, kann SalesFrank nach eigenem Ermessen entscheiden, solche Module als kostenfreie Funktionen oder als kostenpflichtige Zusatzleistungen anzubieten.
Systemanforderungen
Im Zuge der laufenden Weiterentwicklung und der Einführung neuer Funktionen oder Module können sich die technischen bzw. systembezogenen Voraussetzungen für die Nutzung des SalesFrank-Dienstes ändern.
Der Kunde kann Informationen zu den aktuellen Systemanforderungen durch Kontaktaufnahme unter info@salesfrank.com anfordern.
Störungsbehebung und Störungsmeldung
Fehlerklassen
Die Parteien vereinbaren die folgenden Fehlerklassifikationen zur Einordnung von Störungen und Systemfehlern im Zusammenhang mit dem SalesFrank-Dienst:
Klasse 1
Die Nutzung des SalesFrank-Dienstes ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Der Fehler hat erhebliche Auswirkungen auf wesentliche Funktionen und/oder die Sicherheit des Dienstes; eine weitere Nutzung ist nicht möglich.
Klasse 2
Die bestimmungsgemäße Nutzung des SalesFrank-Dienstes ist erheblich eingeschränkt. Der Fehler hat wesentliche Auswirkungen auf die Funktionalität und/oder Sicherheit, lässt jedoch eine weitere Nutzung des Dienstes noch zu.
Klasse 3
Die bestimmungsgemäße Nutzung des SalesFrank-Dienstes ist geringfügig eingeschränkt. Der Fehler hat untergeordnete Auswirkungen auf die Funktionalität und/oder Sicherheit und ermöglicht eine weitere Nutzung mit geringen Einschränkungen.
Klasse 4
Die bestimmungsgemäße Nutzung des SalesFrank-Dienstes ist nicht eingeschränkt. Der Fehler hat keine oder nur vernachlässigbare Auswirkungen auf die Funktionalität und/oder Sicherheit; der Dienst bleibt vollständig nutzbar.
Störungsmeldung
Stellt der Kunde fehlerhaftes Verhalten fest, ist er verpflichtet, SalesFrank unverzüglich per E-Mail an info@salesfrank.com zu benachrichtigen.
Die Störungsmeldung soll, soweit vernünftigerweise möglich, folgende Angaben enthalten:
- Eine Beschreibung des Problems
- Betriebssystem und Version
- Gerätemodell
- Datum und Uhrzeit des Auftretens
- Betroffene Komponenten
- Relevante Begleitumstände
- Geschätzter betrieblicher oder wirtschaftlicher Schaden
- Screenshots und/oder Videoaufzeichnungen, sofern vorhanden
Reaktions- und Behebungszeiten
Die folgenden Reaktionszeiten bis zum Beginn der Störungsbehebung oder Schadensbegrenzung gelten als angemessen:
- Klasse 1: innerhalb von 24 Stunden
- Klasse 2: innerhalb von 72 Stunden
- Klasse 3: innerhalb von 4 Wochen
- Klasse 4: innerhalb von 8 Wochen
Diese Fristen beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Servicezeiten von SalesFrank bzw. auf später einvernehmlich geänderte Servicezeiten.
Die Störungsbehebung oder Schadensbegrenzung erfolgt mit dem der Schwere des Fehlers angemessenen Ressourceneinsatz und wird ohne unangemessene Unterbrechung bis zum Abschluss fortgeführt.
Verfügbarkeit
Garantierte Verfügbarkeit
Soweit die Leistungen von SalesFrank das Hosting von Anwendungen umfassen, gewährleistet SalesFrank eine jährliche Verfügbarkeit von 99 %, berechnet auf Basis des Kalenderjahres.
Zulässige Nichtverfügbarkeit
Die folgenden Zeiträume gelten als zulässige Nichtverfügbarkeit und werden nicht als Ausfallzeit angerechnet:
- Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund geplanter Wartungsarbeiten sowie
- Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von SalesFrank liegen.
Als geplante Wartung gilt das längste geplante Wartungsfenster in einem Kalendermonat, sofern der Kunde mindestens fünf (5) Tage im Voraus informiert wurde. Jedes weitere Wartungsfenster gilt als Ausfallzeit.
Umstände, die außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von SalesFrank liegen, umfassen unter anderem: Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen (einschließlich Überschwemmungen, Brände oder Erdbeben), zivile Unruhen, Terrorakte, Streiks oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, Cyberangriffe sowie Ausfälle oder Verzögerungen von Telekommunikationsnetzen, Internetdienstanbietern, Rechenzentren oder Stromversorgungssystemen, die nicht von SalesFrank betrieben oder kontrolliert werden.
Tatsächliche Verfügbarkeit
Die tatsächliche Verfügbarkeit wird berechnet als die Gesamtzeit des maßgeblichen Zeitraums abzüglich der zulässigen Nichtverfügbarkeit.
Unterschreitung und Service-Gutschriften
Unterschreitet die tatsächliche Verfügbarkeit die garantierte Verfügbarkeit, kann der Kunde eine Service-Gutschrift in Höhe des Zweifachen des prozentualen Fehlbetrags der tatsächlichen Verfügbarkeit beantragen.
Die Service-Gutschrift wird als Abzug von der monatlichen Grundgebühr gewährt und stellt das ausschließliche und alleinige Rechtsmittel des Kunden für die Nichteinhaltung der Verfügbarkeitszusage dar.
Infrastrukturüberwachung
Monitoring
SalesFrank betreibt eigene Infrastrukturüberwachungssysteme zur Kontrolle der Verfügbarkeit, Leistung und Sicherheit seiner Dienste.
Diese Überwachungssysteme erzeugen rund um die Uhr (24/7) automatisierte Benachrichtigungen an die Administratoren von SalesFrank bei kritischen Infrastrukturalarmen. SalesFrank wird wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen unternehmen, erkannte Störungen unverzüglich zu beheben.
Weitere Sicherheitsmaßnahmen
Zum Schutz seiner Systeme und gespeicherten Daten vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch oder Verlust implementiert SalesFrank angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend den branchenüblichen Standards.
Informationen zu diesen Sicherheitsmaßnahmen können dem Kunden auf begründete Anfrage vorbehaltlich bestehender Vertraulichkeitspflichten mitgeteilt werden.
Datenverarbeitung
DSGVO
Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch SalesFrank im Auftrag des Kunden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
SalesFrank handelt als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden, sofern nicht anderweitig durch anwendbares Recht vorgeschrieben.
Art, Zweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die von SalesFrank erbrachten Leistungen sind in den jeweiligen Verträgen oder in den von SalesFrank an den Kunden gerichteten Angeboten festgelegt.
Im Rahmen der Leistungserbringung stellt der Kunde SalesFrank die für die Leistungserbringung erforderlichen personenbezogenen Daten in einer dem jeweiligen Anwendungsfall angemessenen Weise zur Verfügung. Dies kann beispielsweise auf elektronischem oder physischem Wege, durch Besprechungen oder Analysen, bei der Durchführung anderer vertraglich vereinbarter Tätigkeiten, mündlich oder durch die Nutzung von Dienst-Tools erfolgen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann insbesondere umfassen: Erhebung, Organisation, Strukturierung, Speicherung, Anpassung oder Veränderung, Abfrage, Einsichtnahme, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Abgleich, Einschränkung, Löschung, Verknüpfung, Kopierung, Pseudonymisierung, Verlinkung, Analyse, Lesen, Empfang, Übertragung und Aktualisierung, soweit eine solche Verarbeitung für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
Zweck der Verarbeitung ist ausschließlich die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen gegenüber dem Kunden.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind die dokumentierten Weisungen des Kunden sowie die anwendbaren Bestimmungen der DSGVO.
Kategorien personenbezogener Daten und betroffene Personen
Im Rahmen der vereinbarten Leistungen können die zur Leistungserbringung erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Dies kann insbesondere umfassen:
- Audio- und Sprachdaten, einschließlich mündlich übermittelter personenbezogener Daten
- Metadaten
- Kontaktdaten
- Daten zur Dienstqualität und Leistungsfähigkeit
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass SalesFrank keinen Einfluss auf die konkreten Kategorien personenbezogener Daten hat, die im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die mögliche Übermittlung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO, die je nach Art der Nutzung der Dienste durch den Kunden auftreten kann.
Grundsätzlich erstreckt sich die Verarbeitung auf alle Kategorien betroffener Personen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere:
- Bestehende oder potenzielle Kunden, Interessenten oder Kontakte des Kunden
Aufgrund der Art der Leistungen nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass SalesFrank grundsätzlich nicht in der Lage ist, die Kategorien der verarbeiteten betroffenen Personen eigenständig zu überprüfen oder zu pflegen. Der Kunde verpflichtet sich daher, SalesFrank über Änderungen der relevanten Kategorien betroffener Personen unverzüglich zu informieren.
SalesFrank wird personenbezogene Daten aller aufgeführten betroffenen Personen ausschließlich in Übereinstimmung mit den vereinbarten Leistungen und den Weisungen des Kunden verarbeiten.
Sofern Änderungen bei den Kategorien betroffener Personen Anpassungen der vereinbarten Verarbeitungstätigkeiten erfordern, hat der Kunde SalesFrank entsprechende ergänzende dokumentierte Weisungen zu erteilen.
Bedingungen der Datenverarbeitung
SalesFrank verpflichtet sich, während der gesamten Leistungserbringung alle anwendbaren Bestimmungen der DSGVO einzuhalten.
SalesFrank verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf der Grundlage der dokumentierten Weisungen des Kunden, wie sie im Vertrag oder in dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung festgelegt sind. Jede Abweichung von diesen Weisungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden, es sei denn, SalesFrank ist durch anwendbares Recht hierzu verpflichtet.
SalesFrank verarbeitet personenbezogene Daten nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO und nur in dem für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Umfang.
Der Zugang zu den personenbezogenen Daten des Kunden wird ausschließlich Personen gewährt, die diesen Zugang aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen benötigen.
Alle Personen, die im Auftrag von SalesFrank tätig sind und Zugang zu den personenbezogenen Daten des Kunden haben, unterliegen einer Vertraulichkeitspflicht. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit für SalesFrank fort.
SalesFrank wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen einführen und aufrechterhalten, um die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten für berechtigte Personen zu gewährleisten.
Informationen zu den implementierten Maßnahmen können unter info@salesfrank.com angefragt werden. Die offengelegten Maßnahmen stellen einen Mindeststandard dar und können von SalesFrank entsprechend dem technologischen Fortschritt und den branchenüblichen Best Practices erweitert werden.
SalesFrank unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten nach der DSGVO, insbesondere im Hinblick auf die Rechte betroffener Personen.
Sofern nicht gesetzlich untersagt, wird SalesFrank den Kunden unverzüglich informieren, wenn es eine Anfrage, Beschwerde, Nachfrage oder Mitteilung einer betroffenen Person, einer Aufsichtsbehörde oder einer sonstigen dritten Partei erhält, soweit diese Anfrage unmittelbar oder mittelbar die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Vereinbarung betrifft.
SalesFrank unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten nach Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) und Art. 36 DSGVO (vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörden).
SalesFrank wird den Kunden unverzüglich und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden einer rechtswidrigen Nutzung personenbezogener Daten oder einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen führen kann, benachrichtigen. SalesFrank stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die vernünftigerweise erforderlich sind, um dem Kunden die Erfüllung seiner Meldepflichten nach dem anwendbaren Datenschutzrecht zu ermöglichen.
Im Zusammenhang mit der beauftragten Datenverarbeitung unterstützt SalesFrank den Kunden - soweit gesetzlich erforderlich - bei der Führung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten, der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie der Durchführung vorheriger Konsultationen mit Aufsichtsbehörden gemäß Art. 36 DSGVO.
SalesFrank führt zudem eigene Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten und führt, soweit gesetzlich vorgeschrieben, Datenschutz-Folgenabschätzungen durch und bestellt einen Datenschutzbeauftragten.
Jede Übermittlung personenbezogener Daten durch SalesFrank an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Unions- oder nationalen Recht und entspricht insbesondere den Anforderungen der DSGVO.
Unterauftragsverarbeiter
Je nach den vertraglich vereinbarten Leistungen kann SalesFrank Unterauftragsverarbeiter einsetzen, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten in seinem Auftrag durchzuführen.
Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern kann zur Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer führen. SalesFrank stellt sicher, dass derartige Übermittlungen in Übereinstimmung mit der DSGVO erfolgen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer gemäß Art. 44-49 DSGVO im Kontext der spezifischen Nutzung der SalesFrank-Dienste durch den Kunden zulässig ist.
Eine Liste der bei Vertragsschluss genehmigten Unterauftragsverarbeiter ist in Anhang 1 aufgeführt.
SalesFrank schließt mit jedem Unterauftragsverarbeiter eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 4 DSGVO ab. Diese Vereinbarung legt dem Unterauftragsverarbeiter datenschutzrechtliche Pflichten auf, die nicht weniger schützend sind als die zwischen dem Kunden und SalesFrank im Rahmen dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vereinbarten Pflichten. Unterauftragsverarbeiter dürfen personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen verarbeiten.
SalesFrank überprüft regelmäßig, ob seine Unterauftragsverarbeiter ihren datenschutzrechtlichen Pflichten nachkommen. Sollte SalesFrank feststellen, dass ein Unterauftragsverarbeiter seine Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, wird SalesFrank den Kunden unverzüglich informieren.
Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern
SalesFrank informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter per E-Mail an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse. Wurde keine solche Adresse mitgeteilt, verwendet SalesFrank die E-Mail-Adresse des primären Vertragsansprechpartners des Kunden oder, sofern nicht verfügbar, die vom Kunden veröffentlichte allgemeine Kontakt-E-Mail-Adresse.
Der Kunde kann der beabsichtigten Änderung innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Benachrichtigung schriftlich (E-Mail genügt) widersprechen. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben, gilt der Unterauftragsverarbeiter als genehmigt.
Im Falle eines Widerspruchs arbeiten die Parteien in gutem Glauben zusammen, um eine Lösung zu finden. Kann keine Einigung erzielt werden, steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht des Hauptvertrags zu.
Prüfung und Compliance
SalesFrank gestattet dem Kunden oder seinen bevollmächtigten Vertretern die Durchführung von Audits oder Inspektionen zur Überprüfung der Einhaltung dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, vorbehaltlich einer angemessenen Vorankündigung und unter der Voraussetzung, dass solche Prüfungen den Betrieb von SalesFrank nicht unangemessen beeinträchtigen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Prüfungen bei Unterauftragsverarbeitern direkt mit dem jeweiligen Unterauftragsverarbeiter abzustimmen sind und dass SalesFrank keinen Einfluss auf die von diesen Unterauftragsverarbeitern festgelegten Prüfbedingungen hat.
SalesFrank stellt dem Kunden alle vernünftigerweise erforderlichen Informationen zur Verfügung, um die Einhaltung der DSGVO nachzuweisen, und kooperiert zu diesem Zweck mit dem Kunden.
Laufzeit und Beendigung der Datenverarbeitung
Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gilt für die Dauer der Datenverarbeitungstätigkeiten und endet mit Abschluss der Leistungserbringung oder zu einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt.
Nach Beendigung dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung - oder auf frühere Anforderung des Kunden - wird SalesFrank nach Wahl des Kunden entweder:
- alle im Auftrag des Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten (einschließlich Kopien) löschen oder
- alle personenbezogenen Daten an den Kunden zurückgeben,
sofern keine Aufbewahrungspflichten aufgrund anwendbaren Rechts oder vertraglicher Verpflichtungen bestehen.
Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten hält SalesFrank die Bestimmungen dieser Vereinbarung weiterhin ein.
Erteilt der Kunde keine Weisungen bezüglich Löschung oder Rückgabe, löscht SalesFrank die Daten sechs (6) Monate nach Beendigung, vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Aufbewahrungspflichten.
SalesFrank stellt sicher, dass auch alle eingesetzten Unterauftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten entsprechend diesen Bestimmungen löschen oder zurückgeben.
Datenschutzhinweise zu diesem Vertrag
Im Rahmen dieses Vertrags verarbeitete Daten
Im Rahmen der Erbringung des SalesFrank-Dienstes, einschließlich Lizenzverwaltung, Dienstbetrieb und Produktoptimierung (Entwicklung neuer Funktionen und Verbesserung bestehender Leistungen), verarbeitet SalesFrank personenbezogene Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter. Dies kann Nutzungsdaten, Systemstatistiken sowie Geräte-, Computer- und Netzwerkinformationen umfassen, die gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) verarbeitet werden.
Darüber hinaus können personenbezogene Daten des Kunden zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO verarbeitet werden (z. B. Abrechnung, Buchhaltung, Compliance-Pflichten).
SalesFrank kann personenbezogene Daten des Kunden ferner zum Zweck der Dokumentation und Pflege der Geschäftsbeziehung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) verarbeiten.
Pflicht zur Datenbeitstellung und Folgen der Nichtbeitstellung
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Bereitstellung personenbezogener Daten. Stellt der Kunde die für die Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten jedoch nicht zur Verfügung, kann SalesFrank möglicherweise kein Angebot unterbreiten oder den Vertrag nicht abschließen oder erfüllen.
Speicherdauer
Personenbezogene Daten des Kunden werden so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung vertraglicher Pflichten und der anwendbaren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
Darüber hinaus können personenbezogene Daten bis zu zehn (10) Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu Zwecken der Dokumentation, Produktentwicklung und Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen aufbewahrt werden, sofern keine längere Aufbewahrungsfrist gesetzlich vorgeschrieben ist.
Kommt kein Vertrag zwischen SalesFrank und dem Kunden zustande, werden personenbezogene Daten in der Regel bis zu zwölf (12) Monate zum Zweck der Dokumentation vorvertraglicher Kommunikation und der Geschäftsbeziehung aufbewahrt.
Datenweitergabe
Alle personenbezogenen Daten unterliegen vertraglichen und gesetzlichen Vertraulichkeitspflichten sowie den anwendbaren Datenschutzgesetzen.
Personenbezogene Daten können an typische Geschäftsempfänger wie Banken, Zahlungsdienstleister, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsberater oder Behörden weitergegeben werden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
Jede darüber hinausgehende Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Kunden.
Internationale Datenverarbeitung
Soweit dies zumutbar möglich ist, verarbeitet SalesFrank personenbezogene Daten innerhalb der Europäischen Union.
Personenbezogene Daten werden nur dann in Drittländer übermittelt, wenn:
- eine solche Übermittlung für die Erfüllung des Vertrags mit dem Kunden oder für vorvertragliche Maßnahmen auf Anfrage des Kunden erforderlich ist (Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO), oder
- der Kunde über die potenziellen Risiken informiert wurde und seine ausdrückliche Einwilligung gemäß Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO erteilt hat, oder
- ein anderer gültiger Übermittlungsmechanismus gemäß der DSGVO anwendbar ist.
Widerspruchsrecht
Der Kunde hat das Recht, der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO jederzeit zu widersprechen.
Im Falle eines wirksamen Widerspruchs werden die betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr für den jeweiligen Zweck, insbesondere für Direktwerbung, sofern anwendbar, verarbeitet.
Rechte der betroffenen Personen
Der Kunde und betroffene Personen haben das Recht auf:
- Auskunft über ihre personenbezogenen Daten
- Berichtigung unrichtiger Daten
- Löschung personenbezogener Daten
- Einschränkung der Verarbeitung
- Datenübertragbarkeit
- Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde
Treuepflichten und Abwerbeverbot
Treuepflichten
Die Vertragsparteien verpflichten sich, das Ansehen der jeweils anderen Partei zu achten und zu fördern und insbesondere davon abzusehen, gegenüber Dritten abfällige oder rufschädigende Äußerungen über die andere Partei zu machen.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Geschäftsgeheimnisse
Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die:
- in dem Sinne geheim ist, dass sie weder in ihrer Gesamtheit noch in der genauen Anordnung oder Zusammensetzung ihrer Bestandteile allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist,
- einen wirtschaftlichen Wert hat, weil sie geheim ist, und
- Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen durch die Person ist, die die rechtmäßige Kontrolle über diese Information ausübt.
Zu den Geschäftsgeheimnissen zählen insbesondere die Geschäftskonzepte, Strategien und deren Umsetzung von SalesFrank, der Inhalt und Gegenstand der Verträge zwischen den Parteien sowie - soweit auf die SalesFrank-Leistungen anwendbar - deren Architektur, Quellcode, technische, entwicklerbezogene und administrative Dokumentation, sicherheitsrelevante Informationen und sonstige Daten, aus denen die Funktionsweise der Software oder wesentlicher Teile davon abgeleitet werden kann.
Der Kunde hat alle Geschäftsgeheimnisse durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen und deren unbefugte Erlangung, Nutzung oder Offenlegung zu verhindern.
Die Nutzung von Geschäftsgeheimnissen durch den Kunden ist nur in dem ausdrücklich vereinbarten Umfang zulässig.
Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrags und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Schlüsselpersonal von SalesFrank abzuwerben oder zu beschäftigen.
Im Falle eines Verstoßes hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe der jährlichen Bruttovergütung der abgeworbenen Person zu zahlen. Das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
Vergütung
Preise
Alle Preise sind in Euro angegeben, verstehen sich zuzüglich der anwendbaren Steuern, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abrechnung und Zahlung
Leistungen werden grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang erbracht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Pauschalabrechnung
Bei Anwendung der Pauschalabrechnung deckt das vereinbarte Honorar alle zur Erbringung des vereinbarten Leistungsumfangs erforderlichen Leistungen ab.
Ausgenommen sind Kosten, die durch unvorhersehbare Ereignisse, durch einen Mehraufwand infolge nicht vertragsgemäßer Mitwirkung des Kunden oder durch versteckte Mängel der vom Kunden bereitgestellten Materialien oder Informationen entstehen.
Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand
Bei Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand spiegelt die Rechnungsstellung den tatsächlich aufgewendeten Zeit- und Ressourceneinsatz wider.
Die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand findet insbesondere dann Anwendung, wenn der Aufwand als ungefähr, geschätzt oder indikativ angegeben wurde.
Stundenkontingente
Wird ein Stundenkontingent für einen definierten Zeitraum vereinbart, dient dieses der Sicherstellung einer Mindestverfügbarkeit von SalesFrank während dieses Zeitraums.
Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen am Ende des vereinbarten Zeitraums und werden weder übertragen noch berechtigen sie den Kunden zu einer Rückerstattung oder Preisminderung.
Ist das vereinbarte Stundenkontingent nicht ausreichend, hat SalesFrank den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Eine Überschreitung des Kontingents bedarf der Zustimmung des Kunden, es sei denn, dringende Maßnahmen sind zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens erforderlich und die Zustimmung kann nicht rechtzeitig eingeholt werden.
Zusatzleistungen
Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Honorar enthalten sind, einschließlich zu einem späteren Zeitpunkt vereinbarter Leistungen, werden gesondert vergütet.
Teilleistungen
SalesFrank ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
Jeder in der Leistungsbeschreibung einzeln aufgeführte Posten gilt als Teilleistung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Vorauszahlungen
SalesFrank kann Vorauszahlungen insbesondere in folgenden Fällen verlangen:
- Onboarding neuer Kunden,
- Abrechnung vereinbarter Drittleistungen,
- offensichtliches finanzielles Risiko oder frühere Zahlungsausfälle,
- berechtigte Zweifel an der Zahlungswilligkeit oder Zahlungsfähigkeit des Kunden.
Gutschriften bei Verfügbarkeitsunterschreitungen
Ein Anspruch auf Dienstleistungsgutschriften wegen Nichterreichens der garantierten Verfügbarkeit muss innerhalb von sechzig (60) Tagen, nachdem der Kunde von der Unterschreitung Kenntnis erlangt hat, über den bezeichneten Support-Kontakt geltend gemacht werden.
Der Kunde hat zu erklären, dass die Gutschrift mit der nächsten Rechnung verrechnet werden soll. Eine anderweitige Verwendung der Gutschrift ist ausgeschlossen.
Preisanpassungen
Bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit oder mit automatischer Verlängerung kann SalesFrank unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung eine angemessene jährliche Preisanpassung vornehmen.
SalesFrank kann Preise auch nach Vertragsschluss anpassen, wenn externe Leistungskosten um mehr als drei Prozent (3 %) steigen und dieser Anstieg von SalesFrank nicht zumutbar beeinflusst werden kann. SalesFrank hat auf Anfrage angemessene Nachweise für solche Kostensteigerungen vorzulegen.
Ungerechtfertigter Rücktritt
Tritt der Kunde ganz oder teilweise von einem Auftrag zurück, ohne dass ein wesentlicher Vertragsbruch, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SalesFrank vorliegt, bleibt SalesFrank berechtigt, die volle vereinbarte Vergütung zu verlangen, abzüglich der noch nicht angefallenen Aufwendungen.
Gleiches gilt, wenn SalesFrank den Vertrag aus einem dem Kunden zuzurechnenden wichtigen Grund kündigt.
Zahlung
Fälligkeit
Von SalesFrank ausgestellte Rechnungen sind ab dem Rechnungsdatum sofort ohne jeden Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Leistungen werden grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang erbracht.
Zahlbarkeit
Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt zahlbar, sofern nichts anderes angegeben ist.
Zahlbarkeit bei Online-Transaktionen
Bei Online-Transaktionen sind Rechnungen unmittelbar bei Auftragserteilung zahlbar.
Zahlungsarten
Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das von SalesFrank angegebene Bankkonto. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
Der Kunde kann auch sonstige von SalesFrank angebotene Zahlungsmethoden nutzen. In diesen Fällen wird der Betrag zum Zeitpunkt der Zahlungsinitiierung durch den Kunden belastet.
Vereinbarte Drittleistungen
SalesFrank ist berechtigt, vereinbarte Drittleistungen nach eigenem Ermessen entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden sowie auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Kunden zu beauftragen.
Soweit SalesFrank Verträge im eigenen Namen und/oder auf eigene Rechnung abschließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Kunden zum Zwecke der vereinfachten Vertrags- und Zahlungsabwicklung.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden Beträge verbleiben von SalesFrank gelieferte Waren im Eigentum von SalesFrank.
Im Falle des Verzugs ist SalesFrank berechtigt, seine aus dem Eigentumsvorbehalt resultierenden Rechte geltend zu machen, einschließlich des Rechts zur Rückforderung der Waren. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, sofern dieser nicht ausdrücklich von SalesFrank erklärt wird.
Veräußert der Kunde derartige Waren weiter, tritt er hiermit seine Forderungen gegen den Käufer sicherungshalber an SalesFrank ab. SalesFrank ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung in Kenntnis zu setzen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von SalesFrank aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde von SalesFrank schriftlich ausdrücklich anerkannt oder ist durch ein zuständiges Gericht rechtskräftig festgestellt worden.
Zahlungsverzug
Im Falle verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Handelsgeschäfte, mindestens jedoch neun Prozent (9 %) per annum.
Der Kunde trägt sämtliche Kosten und Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Forderungen entstehen, einschließlich Inkassogebühren und angemessener Rechtskosten.
Anhaltender Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde nach einer schriftlichen Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens sieben (7) Tagen weiterhin in Verzug, ist SalesFrank berechtigt:
- alle bereits erbrachten Leistungen und Teilleistungen, einschließlich solcher aus anderen Verträgen mit dem Kunden, sofort in Rechnung zu stellen und deren Bezahlung zu verlangen, und
- die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller ausstehenden Beträge auszusetzen.
Geht auch nach einer weiteren schriftlichen Mahnung an die Geschäftsführung des Kunden mit einer zusätzlichen Nachfrist von mindestens sieben (7) Tagen keine Zahlung ein, ist SalesFrank berechtigt, von sämtlichen Verträgen zurückzutreten, Ersatz des entgangenen Gewinns zu verlangen sowie die Leistungserbringung - einschließlich bereits bezahlter Leistungen - auszusetzen oder zu verweigern.
SalesFrank behält sich das Recht vor, unabhängig von den vorstehenden Maßnahmen jederzeit nach Eintritt der Fälligkeit rechtliche Schritte einzuleiten.
Ratenzahlung
Wird eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen, gilt der Kunde als in Verzug, wenn eine einzelne Rate nicht rechtzeitig bezahlt wird.
Verfall von Guthaben
Bei SalesFrank erworbene Leistungen, einschließlich nutzungsbasierter Guthaben, müssen innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten ab dem Kaufdatum in Anspruch genommen werden.
Nicht verbrauchte Guthaben verfallen nach Ablauf dieser Frist ersatz- und rückerstattungslos.
Nutzungsbeschränkungen und Verantwortung des Kunden
Verantwortung für die Kontaktaufnahme mit Personen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des SalesFrank-Dienstes, einschließlich KI-gestützter Sprachinteraktionen und Telefonielösungen, die telefonische Kontaktaufnahme mit Dritten umfassen kann.
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass jede über den SalesFrank-Dienst hergestellte Kontaktaufnahme in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften erfolgt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anforderungen hinsichtlich Einwilligung, vorheriger Genehmigung, Werbung, Marketing und Datenschutz.
SalesFrank überprüft nicht, ob der Kunde die erforderliche Einwilligung oder Rechtsgrundlage für die Kontaktaufnahme mit einer Person eingeholt hat.
Durch die Nutzung des Dienstes versichert und gewährleistet der Kunde, dass alle kontaktierten Personen in rechtmäßiger und wirksamer Weise zur Kontaktaufnahme in der verwendeten Form berechtigt wurden.
SalesFrank übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für rechtswidrige, nicht autorisierte oder nicht konforme Kontaktaufnahmen, die vom Kunden initiiert werden.
Beschränkungen bei der Nutzung von Rufnummern
Stellt SalesFrank dem Kunden eine oder mehrere Rufnummern zur Verfügung, dürfen diese nur gemäß der vereinbarten technischen Konfiguration und den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen verwendet werden.
Ausgehende Anrufe unter von SalesFrank bereitgestellten Rufnummern sind nur zulässig, wenn die erforderlichen Registrierungsdaten (insbesondere vollständige und korrekte Unternehmens- oder Personenangaben) SalesFrank vorab übermittelt wurden und die Nummer ordnungsgemäß auf diese Daten registriert ist.
Zulässige Nutzung von KI
Die Nutzung des SalesFrank-Dienstes, einschließlich aller vom Kunden konfigurierten oder genutzten KI-Instanzen, Workflows, Prompts und Automatisierungen, ist ausschließlich für rechtmäßige Geschäftszwecke gestattet und muss sämtlichen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und Rechten Dritter entsprechen.
Haftung für KI-generierte Inhalte
Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Inhalte, die über den SalesFrank-Dienst generiert, übermittelt, verarbeitet oder anderweitig genutzt werden, einschließlich KI-generierter Ausgaben.
Der Kunde haftet in vollem Umfang für sämtliche Ansprüche, Schäden, Verluste, Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen, die aus derartigen Inhalten resultieren, und stellt SalesFrank von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter, die aus der Nutzung des Dienstes durch den Kunden entstehen, frei.
Verantwortung für sensible Daten
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung KI-basierter Dienste eine sorgfältige Abwägung hinsichtlich Art und Sensibilität der an das System übermittelten Informationen erfordert.
Soweit sensible oder sicherheitsrelevante Vorgänge betroffen sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zugangsdaten, Bestelldaten, persönliche Identifikatoren oder vertrauliche Informationen), ist der Kunde verantwortlich für die Implementierung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen, wie etwa Sicherheitsfragen, Mehr-Faktor-Authentifizierung oder sonstiger Schutzmaßnahmen innerhalb des Dialog- oder Workflow-Designs.
SalesFrank übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die aus unzureichenden, vom Kunden implementierten Sicherheitsmaßnahmen resultieren.
Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner
Für Kunden, die den SalesFrank-Dienst im Rahmen eines Partner-, Reseller- oder Kooperationsvertrags nutzen, gelten die jeweiligen partnerspezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend zu diesem SaaS-Vertrag.
Im Falle von Widersprüchen haben die Partnerbedingungen Vorrang.
Haftung
Art des Vertragsverhältnisses
Soweit von SalesFrank erbrachte Leistungen einen klassischen Werkvertrag darstellen, haftet SalesFrank ausschließlich für die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Soweit die Leistungen in der Bereitstellung von Ressourcen bestehen, wie etwa dem Zugang zu Software, Infrastruktur, Tools oder Arbeitszeit, trägt der Kunde allein die Verantwortung für die Erreichung etwaiger angestrebter Ziele. In diesen Fällen haftet SalesFrank lediglich für die ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung der konkret beauftragten Leistungen.
Eingriffe des Kunden
Greift der Kunde unbefugt in Leistungen von SalesFrank ein oder nimmt undokumentierte Änderungen vor, die von SalesFrank nicht mehr mit zumutbarem Aufwand nachvollzogen werden können, trägt der Kunde sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten, einschließlich Kosten für Fertigstellung, Überprüfung, Dokumentation, Fehleranalyse, Fehlerzuordnung und Fehlerbehebung.
Mängelrügepflicht
Nach einem Ersuchen um Zwischenabnahme, Übergabe oder Inbetriebnahme hat der Kunde die Leistungen innerhalb von acht (8) Tagen schriftlich zu genehmigen ("abzunehmen") oder SalesFrank schriftlich über etwaige Mängel in Kenntnis zu setzen.
Bei Zwischenabnahmen darf SalesFrank seine Arbeiten erst nach erteilter Genehmigung fortsetzen.
Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist weder eine Abnahme noch eine Mängelrüge, gelten die Leistungen als abgenommen.
Versteckte Mängel, die erst später, jedoch innerhalb der geltenden Gewährleistungs- oder Haftungsfristen, zutage treten, sind innerhalb von acht (8) Tagen nach ihrer Entdeckung zu melden.
Die Untersuchungspflichten des Kunden erfordern die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und müssen insbesondere bei Zwischenabnahmen, Übergaben und Inbetriebnahmen besonders gründlich erfüllt werden.
Mängelrügen müssen das Problem klar und hinreichend detailliert beschreiben, einschließlich Zeitpunkt und Umständen des Auftretens. Die Nichterfüllung dieser Pflichten schließt Gewährleistungs-, Garantie- und Haftungsansprüche aus.
Garantien
Soweit Teile der Leistungen Garantien Dritter unterliegen, sind diese Garantien unmittelbar gegenüber dem Dritten geltend zu machen.
Sofern SalesFrank eine ausdrückliche Garantie gewährt, beginnt die Garantiefrist mit der Übergabe. Ansprüche verjähren sechs (6) Monate nach Kenntnis des Garantiefalls durch den Kunden, spätestens jedoch mit Ablauf der Garantiefrist. Ist kein Umfang festgelegt, erstreckt sich die Garantie auf die üblicherweise zu erwartenden Eigenschaften.
Gewährleistung
Für Leistungen, die im Rahmen dieses SaaS-Vertrags erbracht werden, sind die Gewährleistungsrechte des Kunden auf Mängelbeseitigung entsprechend dem vereinbarten Service-Level beschränkt.
Für Leistungen, die außerhalb dieses SaaS-Vertrags oder nach dessen Beendigung erbracht werden, sind Gewährleistungs- und Regressansprüche auf sechs (6) Monate ab Übergabe beschränkt.
SalesFrank kann nach eigenem Ermessen Verbesserung, Ersatz, Preisminderung (bei geringfügigen Mängeln) oder Auflösung (bei wesentlichen Mängeln) gewähren. Mängelbeseitigungen verlängern oder erneuern die Gewährleistungsfristen nicht.
Aktualisierungspflicht
Eine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Irrtum und grobes Missverhältnis
Das Recht zur Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums oder groben Missverhältnisses ist ausgeschlossen.
Schadensersatz und sonstige Ansprüche
Schadensersatzansprüche oder sonstige Haftungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SalesFrank.
Derartige Ansprüche sind innerhalb von sechs (6) Monaten nach Kenntnis des Schadens und des Verantwortlichen geltend zu machen, spätestens jedoch drei (3) Jahre nach dem schadensauslösenden Ereignis.
Ansprüche aus Körperverletzungen sowie zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
Verfügbarkeitszusagen
Die Haftung für die Nichteinhaltung zugesicherter Verfügbarkeit ist ausschließlich auf die ausdrücklich vereinbarten Service-Gutschriften beschränkt, sofern dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Drittleistungen
Anbieter vereinbarter Drittleistungen sind keine Erfüllungsgehilfen von SalesFrank und fallen nicht in den Risikobereich von SalesFrank.
Hinsichtlich der Drittleistungen selbst beschränkt sich die Haftung von SalesFrank auf Verschulden bei der Auswahl. Eine verschuldensunabhängige Haftung findet nicht statt.
Wurden Drittleistungen vom Kunden ausgewählt, ist jegliche Haftung von SalesFrank ausgeschlossen.
Vom Kunden integrierte Drittleistungen
SalesFrank übernimmt keine Haftung für vom Kunden integrierte Drittleistungen, Daten, Schnittstellen oder Komponenten.
Erlangt SalesFrank Kenntnis von einer Rechtswidrigkeit, ist SalesFrank berechtigt, derartige Integrationen zu deaktivieren oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Der Kunde stellt SalesFrank von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
Unentgeltliche Leistungen
Soweit SalesFrank Leistungen oder Teile davon unentgeltlich erbringt, ist jegliche Haftung für diese Leistungen ausgeschlossen.
Kein Schutzwirkung zugunsten Dritter
Dieser Vertrag entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Beweislast
Eine Umkehr der Beweislast zum Nachteil von SalesFrank ist ausgeschlossen.
Den Kunden trifft die Beweislast für Mängel, Zeitpunkte, Rügen und Verschulden.
Nachfrist
Der Kunde kann Ansprüche erst geltend machen, nachdem er SalesFrank eine schriftliche Nachfrist von mindestens vierzehn (14) Tagen gesetzt hat. Dies gilt auch für eine Kündigung aus wichtigem Grund.
Rücktritt
Jeder Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden bedarf der Schriftform.
Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen und Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, unterliegen ausschließlich dem Recht des Staates, in dem SalesFrank seinen eingetragenen Sitz hat, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie des Wiener UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschließlich die zuständigen Gerichte am eingetragenen Sitz von SalesFrank zuständig.
SalesFrank ist zudem berechtigt, nach eigenem Ermessen Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
Anhang: Liste der Unterauftragsverarbeiter
Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses genehmigten Unterauftragsverarbeiter sind:
- Hetzner Online GmbH
- Twilio Ireland Limited